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Neuer Entscheid des Verfassungsgerichtshofes stärkt Rechte von Opfern häuslicher Gewalt

Der Verfassungsgerichtshof hat am 20. Juni 2024 einen wegweisenden Entscheid (Nr. 62/2024) zur Gleichbehandlung von Eheleuten und gesetzlich zusammenlebenden (aber unverheirateten) Paaren gefällt und somit die Rechte von Opfern häuslicher Gewalt, unabhängig davon, ob sie verheiratet sind oder in einer gesetzlichen Partnerschaft leben, gestärkt.

Die Entscheidung betrifft die Frage der bevorrechtigten Zuweisung der Familienwohnung im Rahmen der Liquidation nach erfolgter Trennung.

Hintergrund: Bisher sieht die Gesetzgebung für gesetzlich zusammenlebende (aber unverheiratete) Paare nicht die Möglichkeit vor im Rahmen der Liquidation, die bevorzugte Zuteilung der gemeinsamen Immobilie, welche ehemals als Familienwohnung gedient hat, zu beantragen. Für Eheleute hingegen besteht diese Möglichkeit. Insbesondere im Fall von häuslicher Gewalt wird dem Antrag des geschädigten Ehegatten auf bevorrechtigte Zuweisung im Grunde genommen systematisch* stattgegeben.

Frage: Das Familiengericht Verviers hatte die Frage aufgeworfen, ob die aktuelle Gesetzgebung nicht diskriminierend und somit verfassungswidrig ist. Schließlich ist ein Opfer häuslicher Gewalt, welches „nur“ gesetzlich zusammenlebend ist, im Vergleich zu einer verheiratet Person deutlich im Nachteil.

Entscheid: Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass diese Ungleichheit nicht gerechtfertigt ist und fordert den Gesetzgeber auf, die gesetzlichen Bestimmungen anzupassen. Gesetzlich zusammenlebende Paare sollen denselben Schutz und dieselben Rechte erhalten wie verheiratete Paare, wenn es um die Zuweisung des Familienwohnheims geht.

Auf diese Weise stellt der Verfassungsgerichtshof sicher, dass das Prinzip der Gleichheit und Nichtdiskriminierung gewahrt ist.

* vorbehaltlich außergewöhnlicher Umstände

 

Ines LASCHET
Rechtsanwältin

Rechtsanwälte Zians & Haas
Aachener Str. 76
B – 4780 ST.VITH

080 280905

ines.laschet@zians-haas.be
www.zians-haas.be

 

 

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