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Versicherungsrecht

Versicherung, Rückgriff und Forderungsübergang sind drei gängige Begriffe im Versicherungsrecht. Von diesen drei Begriffen kennt der Durchschnittsbürger in der Regel nur den ersten: Versicherung. Jeder hat mindestens eine Versicherungspolice, in der festgelegt ist, welche Verpflichtungen des Versicherten vom Versicherer übernommen werden und unter welchen Bedingungen.

Ein Beispiel: Es brennt in meinem Haus und das Haus des Nachbarn geht mit mir in Flammen auf. Wer kommt dafür auf? So steht es in der Police. Wer keine Lust hat, eine Police auszugraben, aber wissen will, was sie beinhaltet, kann sich zu diesem Zweck an einen spezialisierten Anwalt wenden.

 

Forderungsübergang

Manchmal muss Ihr Versicherer die Entschädigung direkt an jemanden zahlen, ohne dass Sie als der für den Schaden Verantwortliche zunächst in Vorleistung treten müssen. Der Versicherer tritt dann in Ihre Rechte ein und kann versuchen, diesen Betrag von dem für den Schaden Verantwortlichen zurückzufordern. Der Versicherer tritt dann in die Rechte des Geschädigten ein, an den er gezahlt hat.

Rückgriff

Im Rahmen des Regresses fordert der Versicherer von seinem Versicherten die Zahlungen zurück, die er an den Geschädigten geleistet hat.
Dies ist in einer Reihe gesetzlich festgelegter Situationen möglich, nämlich wenn der Versicherer nachweist, dass der Versicherte ein grobes oder vorsätzliches Fehlverhalten begangen hat, das den Schaden verursacht hat. Das klassische Beispiel ist ein Unfall, der unter Alkohol- oder Drogeneinfluss passiert ist.

Schaden

Das Haftungsrecht kommt auch ins Spiel, wenn es um Schäden geht. Sie können an körperliche Schäden denken, die durch einen Unfall verursacht wurden, aber auch an materielle Schäden, die Sie ersetzt bekommen möchten. Es ist wichtig zu prüfen, wer für den erlittenen Schaden (teilweise) haftbar ist. Es ist auch zu prüfen, welcher Teil des Schadens versichert ist.

Hilfe durch einen Anwalt

Unsere Anwälte verfügen alle über langjährige Erfahrung und entsprechende Fachkenntnisse im Versicherungsrecht. Sie stehen sowohl Privatpersonen als auch Versicherern, Unternehmen und Behörden zur Seite. Haben Sie einen Versicherungsstreit? Dann zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.