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Gesellschaftsrecht

Neben natürlichen Personen gibt es verschiedene Formen von Unternehmen und Vereinen. Es gibt die NPO, die mehrwertsteuerpflichtig oder nicht mehrwertsteuerpflichtig sein kann. Die gängigsten Gesellschaftsformen sind die Aktiengesellschaft ( NV) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung ( BVBA). Bei beiden Gesellschaftsformen wird das Vermögen in Aktiva und Passiva sowie in das Vermögen der Aktionäre oder Gesellschafter aufgeteilt.

Andere Unternehmensformen

Es gibt auch die Kommanditgesellschaft, die gewöhnliche Kommanditgesellschaft und die E.E.S.V., eine Gesellschaft auf Aktien. Für alle diese juristischen Personen werden Satzungen verfasst oder beraten, auch im Hinblick auf den Schutz der Gesellschafter und insbesondere die Trennung ihres eigenen Vermögens von dem der Gesellschaft. Dennoch behalten die Gesellschafter, Aktionäre und Direktoren eine persönliche Verantwortung in streng definierten Fällen, in denen sie für die Politik innerhalb des Unternehmens zur Rechenschaft gezogen werden können.

Hilfe von unseren Anwälten

Unsere spezialisierten Anwälte beraten in all diesen Fragen, entwerfen Gesellschaftervereinbarungen, intervenieren bei der Übertragung von Anteilen, bei Konflikten zwischen Gesellschaftern und so weiter. Es sollte ein Finanzplan erstellt werden, auch unter der persönlichen Haftung der Beteiligten.

Der Verwaltungsrat

Sobald das Unternehmen aktiv ist, sollte ein Vorstand für einen bestimmten Zeitraum ernannt werden. Die Geschäftsführer sind der Gesellschaft gegenüber für ihre Politik verantwortlich und sollten regelmäßig die Entlastung durch die Aktionäre einholen. Die Aktionäre oder Gesellschafter müssen ihrerseits dafür sorgen, dass das Kapital eingezahlt wird, oder in bestimmten Fällen eine Sacheinlage leisten, die dann von einer objektiven Bewertung begleitet sein muss.

Crowdfunding

Ein Trendphänomen ist Crowdfunding: Auch hier gehört eine solide Rechtsberatung dazu. Unsere Anwälte helfen Ihnen dabei gerne. Das Unternehmen kann fusionieren, kann sich spalten und kann aufgelöst werden. Auch hier ist der rechtliche Beistand durch einen spezialisierten Anwalt unerlässlich. Füllen Sie deshalb das Kontaktformular unverbindlich aus.