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Huurrecht

Das belgische Mietrecht besteht aus einer allgemeinen Regelung und drei Sonderregelungen.

 

Allgemeine Regelung


Die allgemeine Regelung gilt für alle Mietverträge, die nicht unter die Sonderregelungen fallen. Dies gilt insbesondere für die Wohnraummiete, die Gewerbemiete und das Pachtverhältnis. Wenn das Mietverhältnis bestimmte Bedingungen erfüllt, fällt es in den Anwendungsbereich des Wohnraummietgesetzes, des Gewerbemietgesetzes oder des Mietrechtsgesetzes. In diesem Fall können sich die Parteien nicht für eine andere Regelung entscheiden oder Bestimmungen in ihren Vertrag aufnehmen, die von den zwingenden Bestimmungen des Wohnraummietgesetzes, des Gewerbemietgesetzes oder des Mietrechtsgesetzes abweichen.

Umgekehrt ist es möglich, in einem Vertrag zu erklären, dass beispielsweise das Gewerbemietrecht gilt, obwohl das Mietverhältnis selbst nicht unter das Gewerbemietrecht, sondern unter das allgemeine Mietrecht fällt. Die Regeln des allgemeinen Mietrechts sind in den Artikeln 1708 bis 1762a des Bürgerlichen Gesetzbuchs enthalten und gelten beispielsweise für die Vermietung von Büroräumen, Praxisräumen für die Ausübung eines freien Berufs, Ferienunterkünften, Studentenzimmern und Lagerräumen. Darüber hinaus gelten diese Vorschriften ergänzend bei der Vermietung von Wohnraum, bei der Vermietung von Geschäftsräumen und bei der Verpachtung.

Gewerbliche Vermietung

Wenn man einen Gewerbemietvertrag abschließen will, gilt das Gewerbemietrecht. Das Gewerbemietrecht ist, wie das Wohnraummietrecht, zwingendes Recht. Das bedeutet, dass die Parteien nicht davon abweichen dürfen (es sei denn, das Gesetz erlaubt es ihnen). Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, um von einem Gewerbemietvertrag zu sprechen, kann die Anwendung des Gewerbemietrechts nicht ausgeschlossen werden. Andererseits können die Parteien das Gewerbemietrecht auf einen Mietvertrag anwenden, der nicht alle Voraussetzungen erfüllt.

Gewerbliche Mietbedingungen

Um von einer Geschäftsmiete zu sprechen, müssen fünf Bedingungen kumulativ erfüllt sein:
1. Es muss ein Mietvertrag abgeschlossen / eine Miete gezahlt werden;
2. Bezogen auf eine Immobilie oder einen Teil davon;
3. Die für die Ausübung eines Einzelhandelsgeschäfts oder für die Tätigkeit eines Handwerkers in direktem Kontakt mit der Öffentlichkeit genutzt wird;
4. Die Immobilie muss hauptsächlich für diesen Zweck bestimmt sein;
5. Der Bestimmungsort wurde bei Vertragsabschluss stillschweigend oder ausdrücklich festgelegt oder im Laufe des Vertrages ausdrücklich akzeptiert.

Helfender Anwalt

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