Verkehrsrecht
Nur wenige Menschen können von sich behaupten, dass sie nicht fast täglich mit dem Verkehrsrecht in Berührung kommen. Zum Beispiel als schwächerer Verkehrsteilnehmer, sei es als Fußgänger oder Radfahrer, oder als Fahrer eines motorisierten Fahrzeugs. Die meisten kennen die Regeln und versuchen, sie zu befolgen.
Verkehrsunfall
Weniger angenehm ist es, wenn man in einen Verkehrsunfall verwickelt ist. Dann stellt sich sofort die Frage, wer für den Schaden haftet und wer dafür aufkommen muss. Diese Verantwortung wird häufig vom Polizeigericht, auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder von demjenigen festgestellt, der sich als Opfer fühlt und dies beweisen und seinen Schaden feststellen lassen will. Dieser Schadenersatz wird – eventuell nach Abzug einer Selbstbeteiligung – im Prinzip von der Versicherung, der Autoversicherung oder der Familie übernommen.
Trunkenheit
Ein anderes Problem ergibt sich, wenn ein Fahrer betrunken ist. Betrunken oder berauscht zu sein, ist nicht dasselbe wie eine Alkoholvergiftung. In der Straßenverkehrsordnung heißt es, dass eine Alkoholvergiftung vorliegt, wenn der Fahrer 0,22 mg/l Alkohol in der Ausatemluft hat. Dies entspricht 0,5 Promille Alkohol im Blut. Eine Person ist betrunken, wenn sie ein wenig die Kontrolle über ihren Körper verloren hat. Der gleiche Zustand kann bei der Einnahme von Drogen eintreten.
Folgen eines Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss
Die Folgen nach einem Unfall unter Alkoholeinfluss können dramatisch sein, sowohl was den Führerschein als auch die persönliche Haftung für Schäden betrifft. Unsere spezialisierten Anwälte können hier für Sie und Ihre Mitmenschen einen Unterschied machen. In vielen Fällen übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für die Verteidigung durch einen Anwalt Ihrer Wahl. Die Rechtsschutzversicherung ist in den meisten Kfz-Versicherungsverträgen enthalten.
Gemeinsamer Garantiefonds
Der Fonds Communal de Garantie greift ein, wenn sich in Belgien ein Unfall ereignet und der Versicherer zahlungsunfähig ist, ein zufälliges Ereignis eintritt, ein Diebstahl vorliegt, der Versicherer oder der Schadenregulierungsbeauftragte auf einen Antrag auf Entschädigung nicht reagiert, das verantwortliche Fahrzeug nicht identifiziert und nicht versichert wurde. Unsere Anwälte werden Ihnen dabei helfen, innerhalb kürzester Zeit das Ihnen zustehende Geld zu erhalten. Füllen Sie das Kontaktformular aus und wir werden uns unverbindlich mit Ihnen in Verbindung setzen.